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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Kreisverband Schwalm-Eder e.V. findest du hier .

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Teilnahmebedingungen

 

Anmeldeverfahren

Die Anmeldung ist online direkt durch den Teilnehmer über die Lehrgangsausschreibung möglich. Anmeldungen werden nur über das Onlineverfahren wirksam. Persönliche Daten werden für die weitere Lehrgangsorganisation und allgemeine Kommunikation verbandsintern gespeichert.

Teilnahmevoraussetzungen

Mit seiner Anmeldung zu einem Lehrgang bestätigt der Anmeldende, dass er die in der Lehrgangsausschreibung geforderten Voraussetzungen erfüllt. Die entsprechenden Nachweise sind wie in der Lehrgangsausschreibung gefordert zu erbringen und werden nach Meldeschluss durch den Lehrgangsleiter überprüft. Die Nichterfüllung der Teilnahmevoraussetzungen sowie die Nichtvorlage geforderter Nachweise führen zum Ausschluss von der Teilnahme.

Darüber hinaus erklärt der Anmeldende mit der Anmeldung, dass er gesundheitlich in der Lage ist, die mit diesem Lehrgang in engem Zusammenhang stehenden Inhalte in der Theorie und in der Praxis zu absolvieren. Der Lehrgangsleiter bzw. die Referenten dürfen sich die in der Lehrgangsausschreibung geforderten Voraussetzungen -wie zum Beispiel die Rettungsfähigkeit eines Teilnehmers- stichprobenhaft demonstrieren lassen, sollte die Art und Weise der Übungsausführung bzw. der Übungsbeschreibung während des Lehrgangs zu erheblichen Zweifeln an deren ordnungsgemäßer Erfüllung Anlass geben. Sollte sich der Teilnehmer einer Demonstration verweigern oder erfüllt der Teilnehmer nicht die geforderte Übung, so sind der Lehrgangsleiter oder die Referenten auch aus Haftungsgründen berechtigt, Teilnehmer von einzelnen Übungen oder dem gesamten Lehrgang auszuschließen, um Gefahr für Leib oder Leben des Teilnehmers abzuwenden. Nicht erfüllte Lehrgangsteile sind auf der Teilnahmebescheinigung vom Lehrgangsleiter zu streichen oder durch Zusätze kenntlich zu machen. In diesen Fällen erfolgt weder eine Erstattung der gesamten noch von Teilen der Lehrgangsgebühr. Dies trifft auch zu, sollte der Teilnehmer auf Grund gesundheitlicher Einschränkungen bestimmte Teile der Theorie oder der Praxis nicht absolvieren können. Soweit zur Erreichung einer bestimmten Qualifikation konkrete Inhalte bzw. Seminarumfänge vorgeschrieben sind, führen nicht wahrgenommene oder nicht erfüllte Lehrgangsteile zu einer Versagung von Lizenzen bzw. Qualifikationen oder deren Verlängerung.

Ist die maximale Teilnehmerzahl des Lehrgangs, ggf. die maximal je Gliederung festgelegte Teilnehmerzahl, erreicht, werden weitere Teilnehmer nach Eingang der Anmeldung auf eine Warteliste aufgenommen.

Das Bildungsangebot des Kreisverbandes Schwalm Eder richtet sich primär an Mitglieder der Gliederungen im Bezirk .

 

Die Teilnahme ist grundsätzlich Personen vorbehalten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Zulassung von Teilnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann nur erfolgen, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt.

Teilnahmebeitrag

Aufgrund unterschiedlicher Finanzierungsmöglichkeiten können sich die Teilnahmebeiträge der durch den Kreisverband Schwalm Eder angebotenen Lehrgänge unterscheiden. Der Teilnahmebeitrag ist der Lehrgangsausschreibung zu entnehmen.

Nach Abschluss des Lehrgangs erhalten die entsendenden Gliederungen eine Rechnung des DLRG Kreisverband Schwalm Eder.

Überweisungen sind fristgerecht und ausschließlich nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungsnummer vorzunehmen.

 

Zusage/Absage von Lehrgangsplätzen

Die Anmeldung wird im Rahmen der verfügbaren Lehrgangsplätze in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Anmeldung wird durch das System schriftlich bestätigt. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet.

Aus der Zustimmung zur Lehrgangsteilnahme resultiert die Kostenpflicht der Gliederung. Die Zulassung zum Lehrgang ist von der Zustimmung der örtlichen Gliederung abhängig.

Ist der Lehrgang ausgebucht, erhalten alle Personen auf der Warteliste eine Absage.

Jeder Teilnehmer kann seinen Status über seinen DLRG- Account einsehen.

Rückgabe oder Stornierung von Lehrgangsplätzen Verbindlich angemeldete Teilnehmer müssen sich ggf. rechtzeitig für den Zeitraum des Lehrgangs von ihrem Arbeitgeber freistellen lassen. Kurzfristige (weniger als 4 Tage vor Lehrgangsbeginn) Absagen aufgrund anderer Verpflichtungen gelten nicht als Entschuldigung. In diesem Fall werden der örtlichen Gliederung Ausfallkosten in Höhe der dem Bezirk entstandenen Kosten (mind. € 8 pro Teilnehmer und angefangenem Lehrgangstag) in Rechnung gestellt. Gleiches gilt bei Nichterscheinen oder Abbruch des Lehrgangs. Im Krankheitsfall entstehen bei Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung keine Ausfallkosten.

Lehrgangsänderungen

Der Veranstalter behält sich vor, Lehrgänge abzusagen, Termine zu ändern oder den Lehrgangsort zu verlegen. Es besteht kein Anspruch darauf, dass der Lehrgang von dem in der Ausschreibung angekündigten Lehrgangsleiter/Referenten geleitet bzw. (mit-)gestaltet wird.

Organisatorische Hinweise Lehrgangsbeginn, Lehrgangsdauer und Veranstaltungsort

Lehrgangsbeginn, Lehrgangsdauer und Veranstaltungsort sind der Lehrgangsausschreibung zu entnehmen.

Unterbringung/Verpflegung/Lehrgangsunterlagen

Informationen über Unterkunft und Verpflegung sind der Lehrgangsausschreibung zu entnehmen. Lehrgangsbegleitende Unterlagen werden in der Regel kostenfrei zur Verfügung gestellt. Weitere, notwendige Unterlagen/Materialien werden in der Lehrgangsausschreibung gelistet und sind vom Lehrgangsteilnehmer zum Lehrgang mitzubringen.

Wir bitten um Verständnis, dass die Unterbringung von Begleitpersonen oder betreuungspflichtigen Kindern während der Lehrgänge nicht möglich ist.

Teilnahmebescheinigung/Lizenzierung/Lizenzverlängerung

Teilnahmebescheinigung, Qualifikationen, Lizenzen und Qualifikations- oder Lizenzverlängerungen werden den Teilnehmern in der Regel am letzten Lehrgangstag ausgehändigt. Ist dies nicht möglich, erfolgt die Zusendung zeitnah auf postalischem Weg oder, soweit zulässig, digital.

Fahrtkosten

Der Lehrgangsteilnehmer hat keinen Anspruch auf Erstattung von Fahrtkosten durch den Kreisverband Schwalm-Eder. Eine Teilnehmerliste zur Bildung von Fahrgemeinschaften wird zur Verfügung gestellt, sofern die Teilnehmer hierzu ihr Einverständnis erklärt haben.

Evaluation

Zur Evaluation von Lehrgängen erhält der Teilnehmer im Verlauf des Lehrgangs Fragebögen mit der Bitte, diese auszufüllen und nach Beendigung des Lehrgangs an den Lehrgangsleiter zurückzugeben. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig.

Die anonymisierten Ergebnisse geben dem Ausrichter des Lehrgangs einen Überblick über die Qualität und Wirksamkeit der Maßnahme, die Kompetenz der Referenten und die Qualität des Veranstaltungsortes.

Fotofreigabe

Wir weisen alle Teilnehmer darauf hin, dass während der Lehrgänge von Ihnen Foto- und Filmaufnahmen angefertigt werden können. Diese Aufnahmen dienen unter anderem auch der Darstellung der Lehrgänge in den Medien. Ihre Veröffentlichung bedarf daher im Regelfall keiner zusätzlichen Einwilligung der fotografierten Personen.

Die Fotografen tragen darüber hinaus dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Person gewahrt bleiben. Weder von dem Fotografen noch von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentlichung erhoben werden.

Der Kreisverband Schwalm Eder behält sich vor, während der Lehrgänge angefertigte Bilder und Filmaufnahmen für verbandsinterne Zwecke weiter zu verwenden. Darüber hinausgehende Verwendungen, insbesondere kommerzieller Art, sind ausgeschlossen.

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